Änderungen der "3G"-Pflicht
Liebe Patientinnen und Patienten,
nach der neuesten Coronaschutzverordnung unterliegen wir nur noch in Ausnahmefällen der "3G"-Pflicht. Alle, die eine ärztliche Verordnung (Rezept) haben, brauchen keinen "3G"-Nachweis. Dies betrifft ausschließlich private Anwendungen ohne Rezept/Gutscheine.
Das Tragen eines medizinischen Mundschutzes oder FFP2-Maske ist weiterhin Pflicht.
Wie bisher auch, halten wir für Sie an unserem Hygienekonzept fest. Neben unserem Lüftungs- und Desinfektionsplan, tragen wir auch weiterhin durchgängig FFP2-Schutzmasken und testen uns zusätzlich auf freiwilliger Basis zweimal wöchentlich.
Wir danken für Ihr/Euer Verständnis.
Das MTZ-Team